Deponie
Annahme Bauschutt und Aushub
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Anlieferung von Bauschutt und reinem, unbelasteten Aushub in unserem Kieswerk Gütersberg erst nach Vorlage einer „Verantwortlichen-Erklärung“ möglich ist. Beim Bauschutt bitten wir Sie zusätzlich vorab um eine Analytik gemäß dem Verfüllleitfaden mit Probenahmeprotokoll eines akkreditierten Probenehmers.
Verantwortliche Erklärung Aushub
Verantwortliche Erklärung Bauschutt
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Annahme von Material zur Verfüllung von Sand- und Kiesgruben:
Grundsätzlich darf nur grundwasserunschädliches Material verkippt werden, d.h. Stoffe, die nachhaltig die chemische oder biologische Beschaffenheit von Boden und/oder Wasser verändern, sind von der Annahme ausgeschlossen.
Für eventuelle Schäden aus unberechtigter Abkippung haftet der Erzeuger bzw. Verursacher. Sie tragen auch die Kosten für die ordnungsgemäße Beseitigung unerlaubter Ablagerung. Im Zweifelsfall hat der Erzeuger die Unbedenklichkeit des Materials auf seine Kosten nachzuweisen. Das Material wird bei der Anlieferung einer Sichtkontrolle unterzogen. Die Herkunft des Materials ist uns bei der Besichtigung anzugeben. Sollte sich nach dem Abkippvorgang herausstellen, dass unerlaubte Stoffe (Holz, Metall, Kunststoff usw.) im Kippgut enthalten sind, ist der Erzeuger verpflichtet, das Material wieder mitzunehmen. Die Ladekosten werden dem Erzeuger in Rechnung gestellt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung